Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (MPBetreibV §6) dient als Kontaktperson für Behörden, Hersteller oder Vertreiber im Kontext von Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie deren korrektiven Maßnahmen.